Als grundlegende Voraussetzung für eine
qualifizierte Ausbildung gehörloser
Kinder und Jugendlicher muß
zuerst einmal die Gebärdensprache als
erstes Kommunikationsmittel anerkannt
werden (so wie die Lautsprache das erste
Kommunikationsmittel der hörenden Kinder ist).
Erst auf dieser Basis kann (und soll)
sinnvollerweise der Schrift- und
Lautspracherwerb erfolgen. Eine
Annäherung an Chancengleichheit
im Bildungsbereich ist für Gehörlose nur mit
Hilfe der Gebärdensprache als
Unterrichtssprache zu erreichen. Die Integration
gehörloser Kinder in Regelschulen ohne Einbeziehung
von gebärdensprachkompetenten Gehörlosen als
Stützlehrkräfte erscheint uns nicht
zielführend. Außerdem könnten auch hochgradig
schwerhörende Schüler/innen durch den Einsatz
von Gebärdensprache bei der Erarbeitung von
Unterrichtswissen unterstützt werden.
Man wird sich endlich
auch in Österreich dazu durchringen
müssen, für hochgradig hörgeschädigte
Personen entsprechende Bedingungen
zu schaffen, die ihnen im
Verlauf ihres Bildungsweges eine
qualifizierte Ausbildung nicht nur
theoretisch, sondern auch praktisch ermöglichen.
Das sollte im Interesse aller gehörlosen und
hochgradig schwerhörenden Kinder rasch und
unbürokratisch erfolgen - konstruktive Mitarbeit
ist sicher von vielen Seiten zu erwarten.
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