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AVS - Ambulante Erziehungshilfe
Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt - Tel. 0463 - 512035 - 10
(Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr, Freitag von 7.30 - 13.00 Uhr)


Die Ambulante Erziehungshilfe (AEH) ist
(laut Informationsfaltblatt) eine Einrichtung der AVS, die behinderten und beeinträchtigten Kindern und deren Familien Beratung, Förderung und Unterstützung anbietet.

Die Leistungen der AEH sind im Vorschulbereich ambulante Hausfrühförderung, Förderung von Kindern in Kindergärten (auch im Rahmen der Integration), und im schulischen Bereich die Förderung von lernbeeinträchtigten und sozial belasteten Kindern.

  • Frühförderung zu Hause
    Für gefährdete oder behinderte Kleinkinder (0 bis 4 Jahre) bietet die AVS kärntenweit auch eine mobile Frühförderung zu Hause an. Sonderpädagogisch ausgebildete Fachkräfte (SonderkindergärtnerInnen mit zusätzlicher Spezialausbildung) kommen ins Haus und fördern das Kind ganz nach dessen individuellen Erfordernissen. Ergänzend wird Frühförderung auch in den AVS-Sozial- und Gesundheitszentren durchgeführt.
    Die FrühförderInnen arbeiten eng mit Kinder- und Fachärzten, Therapeuten, Psychologen, sowie Ämtern und Institutionen zusammen. Bei Bedarf wird therapeutisches Förder- und Spielmaterial zur Verfügung gestellt.
    Datenschutz ist gewährleistet.

  • Förderung schulpflichtiger Kinder (Lernhilfe)
    Für Kinder im Pflichtschulalter mit Lernbeeinträchtigungen (Teilleistungsschwächen) und/oder sozialen Problemen: Volksschulkinder, Hauptschulkinder, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Berufsschüler.
    Förderung mit spezifischen Fördermethoden und sozialpädagogische Betreuung.
    Die Förderungen können nach Vorliegen einer medizinischen oder psychologischen Stellungnahme von SchulpsychologInnen, Krankenanstalten, Schul- und JugendfürsorgeärztInnen, vom Pädagogisch-Psychologischen Dienst und von FachärztInnen durchgeführt werden. Die Förderungen und Betreuungen werden in Absprache mit Eltern, Schulen und Antragstellern durchgeführt.

MitarbeiterInnen: SonderschullehrerInnen, VolksschullehrerInnen, HauptschullehrerInnen, PädagogInnen, zum Teil mit Zusatzausbildungen. - Aus den Faltblättern geht nicht hervor, ob Gebärdensprachkompetenz vorhanden ist. Bei Bedarf bitte nachfragen!

Kosten:
Die Eltern bezahlen einen sozial gestaffelten Kostenbeitrag (je nach Einkommenssituation und finanziellen Belastungen). -
Erkundigen Sie sich bitte bei der AVS nach dem derzeit aktuellen Stundensatz und nach der Höhe des monatlich eingehobenen Organisationsbeitrages!

Erreichbarkeit:
Die Leistungen werden kärntenweit angeboten. Auskünfte erhalten Sie unter obiger Telefonnummer oder bei der AVS.