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Mittlere und Höhere Schulen


"Freier Zugang zu Bildung - ausgenommen Gehörlose!?"

Dieser Satz zeigt plakativ die derzeitige Situation in Österreich. Integration von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern heißt vor allem Eingliederung in Klassen der Volks- und Hauptschule. Damit ist aber noch nicht gewährleistet, daß der Unterricht auch nach dem Volks- oder Hauptschullehrplan erfolgt; häufig werden gehörlose Kinder in Integrationsklassen nach dem Sonderschullehrplan unterrichtet. Wer dann etwa in ein Gymnasium oder in eine weiterführende mittlere oder höhere Schule will, muß schauen, wie sie/er dort zurechtkommt (dabei ist schon viel gewonnen, wenn man wenigstens den Zugang dorthin schafft).

Auch in Integrationsklassen wird in Lautsprache unterrichtet; Unterstützung in Gebärdensprache gibt es normalerweise nicht. Die Unterrichtsgestaltung und alle Unterrichtsbehelfe sind auf Hörende ausgerichtet (Lehrfilme haben zum Beispiel keine Untertitel). Nur ein Bruchteil dessen, was sich im Klassenzimmer abspielt, kann von einem gehörlosen Kind wahrgenommen werden. Selbst wenn man auf sie "Rücksicht nimmt", heißt das noch lange nicht, daß auf die speziellen Bedürfnisse der schwerhörenden oder gehörlosen Schüler/innen tatsächlich eingegangen wird.

Meist gelingt es nur durch intensive Bemühungen der Eltern und entsprechendes Entgegenkommen einzelner Lehrkräfte, daß hochgradig Schwerhörende oder Gehörlose in eine mittlere oder höhere Schule aufgenommen werden. Damit ist aber noch nichts getan! Viel Fleiß und großer persönlicher Einsatz sind notwendig, um den Anforderungen im Unterricht zu entsprechen. Der Schulbesuch allein reicht nämlich im seltensten Fall. Die eigentliche Arbeit für die gehörlosen Schüler/innen beginnt am Nachmittag in ihrer "Freizeit": dann heißt es, mit Unterstützung von Eltern, Geschwistern oder einer bezahlten Nachhilfe den Stoff vom Vormittag so aufzubereiten, daß er auch verstanden und damit gelernt werden kann. Trotz all dieser Mühen kann das Unterrichtsangebot nicht vollständig ausgenützt werden - meist reicht es "nur" für einen positiven Schulerfolg. "Chancengleichheit" kann damit jedenfalls nicht gemeint sein!

Dennoch gelingt es mmer wieder einmal gehörlosen oder hochgradig schwerhörenden Schüler/innen - auch hier in Österreich - über die Matura zu einer qualifizierten Arbeit oder zu einem Hochschulstudium zu kommen. Diese Personen werden damit zu Vorbildern für viele andere, die dadurch sehen: es geht, wenn man nur will, sich dafür einsetzt und nicht unterkriegen läßt.

Dennoch müssen sich die Bedingungen ändern, unter denen Gehörlose zu einer höheren Schulausbildung kommen können. Chancengleichheit heißt für uns, gleiche Chancen bei etwa gleichem Einsatz - und dieses Bild stimmt bei den hier angesprochenen Personengruppen und in diesem Zusammenhang einfach nicht!

Gefordert ist aber auch die Mitarbeit der Betroffenen: es braucht viel Mut, sich und anderen einzugestehen, wo die eigenen Probleme und Schwierigkeiten liegen. Aber das ist notwendig, um aufzuzeigen, was gebraucht wird. Mit Auswendiglernen und Reproduzieren ist niemandem geholfen! Wer studieren will, muß vor allem schreiben und lesen und geschriebene Inhalte verstehen können - an der Schriftsprache geht kein Weg vorbei! Das Wissen über die Zusammenhänge ist allerdings leichter in Gebärdensprache zu vermitteln, die das zentrale Kommunikationsmedium sein muß - und damit sind wir wieder bei den gebärdensprachkundigen Lehrkräften, die derzeit noch fehlen ...

Warum also nicht endlich hier anfangen???