Gebärdensprachdolmetscher/innen
In vielen Alltagssituationen sind gehörlose Menschen auf die Hilfe
eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin angewiesen: zum
Beispiel auf Ämtern, beim Arzt oder im Krankenhaus, bei Kursen und Vorträgen ...
In vielen Fällen werden die Kosten dafür von Behörden
übernommen, in manchen größeren Orten stellt die Gemeinde oder der Magistrat einen Dolmetschservice
für Gehörlose zur Verfügung.
In der Regel ist es aber von den finanziellen Möglichkeiten der gehörlosen
Person abhängig, ob sie sich die Übersetzungshilfe leisten kann oder nicht.
Wenn Hörende auf die Aussage einer gehörlosen Person angewiesen
sind (etwa auf der Polizei oder bei Gericht), wird selbstverständlich auf Kosten der
jeweiligen Behörde ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beigezogen.
Daher fodern gehörlose Menschen in Österreich mit Recht
immer häufiger, daß gut und korrekt übersetzt wird.
Es wird vermehrt großer Wert auf die Qualität der Übersetzung
gelegt. Dadurch verändert sich nicht nur die Ausbildung, sondern auch das Berufsbild von
Gebärdensprachdolmetschern und -dolmetscherinnen.
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