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Gebärdensprachdolmetscher/innen

In vielen Alltagssituationen sind gehörlose Menschen auf die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin angewiesen: zum Beispiel auf Ämtern, beim Arzt oder im Krankenhaus, bei Kursen und Vorträgen ...

In vielen Fällen werden die Kosten dafür von Behörden übernommen, in manchen größeren Orten stellt die Gemeinde oder der Magistrat einen Dolmetschservice für Gehörlose zur Verfügung.
In der Regel ist es aber von den finanziellen Möglichkeiten der gehörlosen Person abhängig, ob sie sich die Übersetzungshilfe leisten kann oder nicht.

Wenn Hörende auf die Aussage einer gehörlosen Person angewiesen sind (etwa auf der Polizei oder bei Gericht), wird selbstverständlich auf Kosten der jeweiligen Behörde ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beigezogen.

Daher fodern gehörlose Menschen in Österreich mit Recht immer häufiger, daß gut und korrekt übersetzt wird.

Es wird vermehrt großer Wert auf die Qualität der Übersetzung gelegt. Dadurch verändert sich nicht nur die Ausbildung, sondern auch das Berufsbild von Gebärdensprachdolmetschern und -dolmetscherinnen.