Zurück zur Homepage
Wo bin ich?
Wo bin ich?
Andere Meinungen
Andere Meinungen
Meine Meinung
Meine Meinung

I. Wer sind begünstigte Behinderte?
(laut Behinderten-Einstellungsgesetz, Stand 03/98)

Begünstigte Behinderte sind:

  • österreichische Staatsbürger/innen
  • EWR-Staatsbürger/innen und anerkannte Flüchtlinge mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% (ausgenommen Pensionstinnen/Pensionsten, Schüler/innen und Studierende)

Als Nachweis der Begünstigteneigenschaft gilt der letzte rechtskräftige Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung mit mindestens 50%, zum Beispiel

  • eines Bundessozialamtes oder
  • eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil eines Arbeits- oder Sozialgerichtes) oder
  • ein vom Bundessozialamt ausgestellter Behindertenpaß

Wenn Sie noch keinen Nachweis haben, können Sie beim Bundessozialamt einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten stellen.

Wenn sich der Leidenszustand verschlechtert, kann beim Bundessozialamt ein Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung eingebracht werden.

Alle Anträge sind formlos und kostenfrei!


II. Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten den Betroffenen?

  • Entgeltschutz
    aus dem Grunde der Behinderung darf das Entgelt nicht gemindert werden
  • Kündigungsschutz
    Kündigung durch Dienstgeber/innen nur mit Zustimmung des beim Bundessozialamt eingerichteten Behindertenausschusses
  • Förderungen
    Zuschüsse und Darlehen für:
    technische Arbeitshilfen
    Schulungskosten
    berufliche Weiterbildung
    Kosten, die mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind
    die Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Fahrtkostenzuschuß für Rollstuhlfahrer/innen
  • Zuschüsse für:
    technische Hilfsmittel zur außerberuflichen Verwendung
    orthopädische und prothetische Behelfe
    Maßnahmen der Heilfürsorge
    den Erwerb eines Kraftfahrzeuges für schwer Gehbehinderte
    behindertengerechte Wohnraumausstattung
    die Bewältigung besonders schwieriger Lebenslagen
  • Beihilfen für die Zeit der Berufsausbildung

Nähere Informationen über das Behinderteneinstellungesetz erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bundessozialamt.

Achtung: Auch Dienstgeber/innen können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen, wenn sie begünstigte Behinderte einstellen!