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Bundessozialämter (BSB)

In den Bundessozialämtern Österreichs sitzen wichtige Ansprechpersonen für schwerhörende oder gehörlose Personen: Bestimmte Förderungen oder Unterstützungen für hörgeschädigte Personen müssen beim Bundessozialamt beantragt werden. Andererseits erfahren Dienstgeber/innen, welche Förderungen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz für eine hörgeschädigte Person zur Verfügung stellen bzw. eine offene Stelle mit einer hörgeschädigten Person besetzen wollen.

Achtung, für viele Förderungen ist ein Nachweis nötig, daß man zum Kreis der "begünstigten Behinderten" gehört; der Grad der Behinderung muß dafür mit mindestens 50% eingeschätzt worden sein. Diesen Nachweis erhalten Sie auch beim Bundessozialamt.

Die Zusammenarbeit zwischen Bundessozialämtern und den örtlichen Gehörlosen- oder Schwerhörigenvereinen klappt meistens gut, sodaß Sie auch dort erfahren können, welche Ansprechpersonen in Ihrem Bundessozialamt gut mit Hörgeschädigten kommunizieren können.


Und hier finden Sie das Bundessozialamt in Ihrem Zuständigkeitsbereich:

Wien, Niederösterreich und Burgenland
1010 Wien
Babenbergerstraße 5
Tel. 01 - 58831 - DW
Fax 01 - 58620 - 16
Kärnten
9020 Klagenfurt
Kumpfgasse 23
Tel. 0463 - 5864 - 0
Fax 0463 - 5864 - 888
Oberösterreich
4021 Linz
Gruberstraße 63
Tel. 0732 - 76040 - 0
Fax 0732 - 78530 - 4
Salzburg
5021 Salzburg
Auerspergstraße 67a
Tel. 0662 - 88983 - 0
Fax 0662 - 88983 - 988
Steiermark
8021 Graz
Babenbergerstraße 35
Tel. 0316 - 7090 - 0
Fax 0316 - 7183 - 01
Tirol
6010 Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 3
Tel. 0512 - 563101
Fax 0512 - 582609
Vorarlberg
6903 Bregenz
Rheinstraße 32/III
Tel. 05574 - 6838
Fax 05574 - 6838 - 5