Bundessozialämter
(BSB)
In den
Bundessozialämtern Österreichs sitzen wichtige
Ansprechpersonen für schwerhörende oder gehörlose Personen:
Bestimmte Förderungen oder Unterstützungen für
hörgeschädigte Personen müssen beim Bundessozialamt
beantragt werden. Andererseits erfahren Dienstgeber/innen,
welche Förderungen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie zum
Beispiel einen Arbeitsplatz für eine hörgeschädigte Person zur
Verfügung stellen bzw. eine offene Stelle mit einer
hörgeschädigten Person besetzen wollen.
Achtung,
für viele Förderungen ist ein Nachweis nötig,
daß man zum Kreis der "begünstigten
Behinderten" gehört; der Grad der Behinderung muß
dafür mit mindestens 50% eingeschätzt worden sein. Diesen
Nachweis erhalten Sie auch beim Bundessozialamt.
Die Zusammenarbeit
zwischen Bundessozialämtern und den örtlichen Gehörlosen-
oder Schwerhörigenvereinen klappt meistens gut, sodaß
Sie auch dort erfahren können, welche Ansprechpersonen in Ihrem
Bundessozialamt gut mit Hörgeschädigten kommunizieren können.
Und
hier finden Sie das Bundessozialamt in Ihrem
Zuständigkeitsbereich:
Wien, Niederösterreich
und Burgenland
1010 Wien
Babenbergerstraße 5 |
Tel.
01 - 58831 - DW
Fax 01 - 58620 - 16 |
Kärnten
9020 Klagenfurt
Kumpfgasse 23 |
Tel. 0463 -
5864 - 0
Fax 0463 - 5864 - 888 |
Oberösterreich
4021 Linz
Gruberstraße 63 |
Tel. 0732 -
76040 - 0
Fax 0732 - 78530 - 4 |
Salzburg
5021 Salzburg
Auerspergstraße 67a |
Tel. 0662 -
88983 - 0
Fax 0662 - 88983 - 988 |
Steiermark
8021 Graz
Babenbergerstraße 35 |
Tel. 0316 -
7090 - 0
Fax 0316 - 7183 - 01 |
Tirol
6010 Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 3 |
Tel. 0512 -
563101
Fax 0512 - 582609 |
Vorarlberg
6903 Bregenz
Rheinstraße 32/III |
Tel. 05574 -
6838
Fax 05574 - 6838 - 5 |
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