Dolmetsch-Service
In
entsprechenden Situationen im Alltag sind gehörlose Menschen auf
die Unterstützung durch eine/n Dolmetscher/in angewiesen. Meist
übernehmen hörende Kinder gehörloser Eltern diese Tätigkeit,
und nicht immer entspricht die Qualität der Übersetzung den
Ansprüchen der Gehörlosen.
In den
letzten Jahren nimmt auch hier der Druck zur Professionalisierung
zu. Das bewirkt einen Wandel des Berufsbildes der Gehörlosendolmetscher/innen
- es entwickelt sich hin zu größerer Kompetenz und höherer
Qualität. Das Institut für Übersetzer- und
Dolmetscherausbildung der Universität Graz ist an
diesem Prozeß wesentlich beteiligt: Im Rahmen eines EU-Projektes werden unter anderem Aus- und
Weiterbildungsmodule für Gebärdensprach-Dolmetscher/innen
entwickelt.
In manchen
größeren Orten stellen Gemeinden oder Magistrate gehörlosen
Personen innerhalb eines bestimmten Rahmens einen kostenlosen Dolmetsch-Service
zur Verfügung. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich zur Sicherheit
vorher nach eventuell anfallenden Kosten zu erkundigen, bevor Sie
einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen; über die Qualität
der einzelnen Dolmetscher/innen geben Ihnen sicherlich die
örtlichen Gehörlosenvereine gerne Auskunft.
Gehörlosendolmetsch
des Magistrats Klagenfurt
Neuer Platz 1
9020 Klagenfurt
Frau Patricia Wider
Tel. 0463 - 537- 520
Abendsprechtag jeden Mittwoch von 16.30 - 18.30
Uhr, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 31
Gehörlosendolmetsch
des Magistrats Innsbruck
Anmeldungen an den: Tiroler Landesverband der
Gehörlosenvereine
Ing.-Etzel-Straße 67
6020 Innsbruck
Tel./STel. 0512 - 586162
Fax: 0512 - 587025
Liste
wird erweitert ...
Die
aktuelle Liste aller österreichischen Dolmetscher/innen erhalten
Sie bei den jeweiligen Landesverbänden der Gehörlosenvereine -
vielleicht in Kürze aber auch hier!
Was Sie von
einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher erwarten dürfen,
darüber informiert Sie der folgende Text, der aus der
Österreichischen Gehörlosenzeitung 4/93, Seite 12, übernommen
ist (teilweise haben wir im Text die weibliche Form hinzugefügt
oder sie grammatikalisch richtiggestellt):
Umgang mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern:
Wo
brauche ich Dolmetscher/innen?
Arztbesuch
Behörden / Gericht / Polizei
Betriebsversammlungen / Personalgespräche
Fort- und Weiterbildung
Elternabend in der Schule
Umschulung
Vorträge
Reiseführung / Reisebüro
Wo
bestelle ich Dolmetscher/innen?
In der
Landesdolmetscher/innen-Zentrale:
Österreichischer Gehörlosenbund
Sekretariat:
Auf der Halde 9
4060 Leonding
Schreibtelefon: 0732 - 777619
Fax: 0732 - 775804
[Die jeweiligen
Landesverbände der Gehörlosenvereine informieren Sie sicher
ebenfalls gerne!]
Wichtig
für die Vermittlung:
wann -
Datum Zeit
wo - Ort, Treffpunkt
wie lange
wofür - Anlaß
wieviele Gehörlose
welche Sprachform - ÖGS, LBG
wer sind die Auftraggeber/innen - wenn bekannt (Behörde,
Betrieb, Bildungsstätte)
Aufgaben
und Pflichten von Dolmetscherinnen und Dolmetschern:
Übersetzen
für Hörende und Gehörlose:
Gebärdensprache - Lautsprache; Lautsprache -
Gebärdensprache;
gute Kenntnisse in ÖGS, LBG, Fingeralphabet und Lautsprache
Neutralität: Dolmetscher/innen sagen nicht ihre Meinung, sie
helfen weder Gehörlosen noch Hörenden
Pünktlichkeit
Schweigepflicht: Dolmetscher/innen dürfen nichts über Art,
Inhalt, Personen, Ort und Dauer des Einsatzes bekanntgeben;
Rechte
von Dolmetscherinnen und Dolmetschern:
Pause
Ablehnung von Dolmetschaufträgen
Abbruch, wenn die Arbeitsbedingungen nicht zumutbar sind
angemessene Bezahlung
Doppeleinsatz
Empfehlungen
für Gehörlose:
sich 15
Minuten vorher treffen; sich warm gebärden
die Dolmetscherin/den Dolmetscher und sich selbst vorstellen
Hörenden erklären, was Dolmetscher/innen tun und wofür ich
sie brauche:
z.B. Mein Name ist ..., dies ist die Dolmetscherin/der
Dolmetscher, Frau/Herr ... . Sie/Er übersetzt für uns
beide.
bei Problemen beim Dolmetschen zuerst mit der
Dolmetscherin/dem Dolmetscher selbst sprechen
Rechte
der Gehörlosen:
Dolmetscher/innen
ablehnen
selbst entscheiden, wo die Dolmetscherin/der Dolmetscher
sitzt
sich bei Diskussionen selbst melden, selbst Fragen stellen
Pflichten
der Gehörlosen:
nicht
die Dolmetscherin/den Dolmetscher um Erklärung bitten
Auftrag rechtzeitig anmelden / absagen
Was
tun Dolmetscher/innen nicht:
sie
helfen nicht
sie beraten nicht
sie erklären nicht
|