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Pflichtschulen

Die schulische Ausbildung gehörloser Kinder und Jugendlicher erfolgte bisher in Österreich vor allem in eigenen Schulen für schwerhörende und gehörlose Kinder (der Besuch einer solchen Schule führt normalerweise zu einem Sonderschulabschluß; der Hauptschulabschluß muß zusätzlich erworben werden). Einzelne Kinder können aber auch nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden. Das liegt daran, daß die Kinder, die in einer solchen Klasse zusammentreffen, ganz verschiedene Voraussetzungen mitbringen.

Die Unterrichtssprache in diesen Schulen ist - entgegen der besonderen Bedürfnisse hörgeschädigter Kinder - normalerweise die Lautsprache. Große Bedeutung wird dem Hör- und Sprechtraining sowie dem Ablesen der gesprochenen Laute von den Lippen beigemessen. Die Beherrschung der Gebärdensprache ist für die unterrichtenden Lehrkräfte nicht verpflichtend. Am ehesten werden lautsprachunterstützend Gebärden eingesetzt, die sich an der Grammatik der Lautsprache orientieren und nicht mit Gebärdensprache verwechselt werden dürfen. Voll qualifizierte gehörlose Lehrer/innen (mit einem Abschluß an einer pädagogischen Akademie) gibt es in Österreich unseres Wissens bis jetzt noch keine. Bis vor einigen Jahren war es sogar so, daß Gebärden während des Unterrichts verboten waren und auf die Freizeit beschränkt blieben. Der Eintritt in eine solche Gehörlosenschule war für gehörlose oder hochgradig schwerhörende Kinder oft ein sehr einschneidendes Erlebnis, da in vielen Fällen gleichzeitig damit die Unterbringung in ein Internat verbunden war.

In den letzten Jahren wird die Existenz der Schulen für schwerhörende und gehörlose Kinder wie auch die anderer Sonderschulen in Frage gestellt. Diese Entwicklung führte zu einer Neuorientierung für Sonderpädagogik und Pädagogik. Die Tendenz geht heute dahin, möglichst viele behinderte Kinder - und damit als sogenannte 'sinnesbehinderte' Kinder auch die schwerhörenden und gehörlosen - in Regelschulen zu integrieren.

Eines ist dabei klar: Auch wenn eine solche Integration in weiten Teilen erfolgreich für ein hörgeschädigtes Kind verläuft, muß das Kind immer verhältnismäßig mehr leisten als die 'vollsinnigen' Kinder seiner Klasse. Um das Klassenziel zu erreichen, wird es wahrscheinlich nicht ohne zusätzliche Lernhilfe auskommen können.