Pflichtschulen
Die schulische Ausbildung gehörloser
Kinder und Jugendlicher erfolgte bisher in Österreich vor allem
in eigenen Schulen für schwerhörende und gehörlose
Kinder (der Besuch einer solchen Schule führt
normalerweise zu einem Sonderschulabschluß; der
Hauptschulabschluß muß zusätzlich erworben werden). Einzelne
Kinder können aber auch nach dem Volksschullehrplan unterrichtet
werden. Das liegt daran, daß die Kinder, die in einer solchen
Klasse zusammentreffen, ganz verschiedene Voraussetzungen mitbringen.
Die Unterrichtssprache in
diesen Schulen ist - entgegen der besonderen Bedürfnisse
hörgeschädigter Kinder - normalerweise die Lautsprache.
Große Bedeutung wird dem Hör- und Sprechtraining sowie
dem Ablesen der gesprochenen Laute von den
Lippen beigemessen. Die Beherrschung der Gebärdensprache
ist für die unterrichtenden Lehrkräfte nicht verpflichtend. Am
ehesten werden lautsprachunterstützend Gebärden eingesetzt, die
sich an der Grammatik der Lautsprache orientieren und nicht mit
Gebärdensprache verwechselt werden dürfen. Voll qualifizierte
gehörlose Lehrer/innen (mit einem Abschluß an einer
pädagogischen Akademie) gibt es in Österreich unseres Wissens
bis jetzt noch keine. Bis vor einigen Jahren war es sogar so,
daß Gebärden während des Unterrichts verboten waren und auf
die Freizeit beschränkt blieben. Der Eintritt in eine solche Gehörlosenschule war für gehörlose oder
hochgradig schwerhörende Kinder oft ein sehr einschneidendes
Erlebnis, da in vielen Fällen gleichzeitig damit die
Unterbringung in ein Internat verbunden war.
In den letzten Jahren wird die
Existenz der Schulen für schwerhörende und gehörlose Kinder
wie auch die anderer Sonderschulen in Frage gestellt.
Diese Entwicklung führte zu einer Neuorientierung für
Sonderpädagogik und Pädagogik. Die Tendenz geht heute dahin,
möglichst viele behinderte Kinder - und damit als sogenannte
'sinnesbehinderte' Kinder auch die schwerhörenden und
gehörlosen - in Regelschulen zu integrieren.
Eines ist dabei klar: Auch wenn eine solche
Integration in weiten Teilen erfolgreich für
ein hörgeschädigtes Kind verläuft, muß das Kind immer
verhältnismäßig mehr leisten als die 'vollsinnigen' Kinder
seiner Klasse. Um das Klassenziel zu erreichen, wird es
wahrscheinlich nicht ohne zusätzliche Lernhilfe
auskommen können.
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