Kommunizieren,
aber wie?
Hochgradig hörgeschädigten und gehörlosen Menschen steht in
erster Linie das Auge als Sinneskanal zur
Kommunikation zur Verfügung.
Zur Kommunikation Gehörloser
untereinander wird daher vorwiegend eine Gebärdensprache (Österreichische
Gebärdensprache/ÖGS, Deutsche Gebärdensprache/DGS,
Amerikanische Gebärdensprache/ASL, ...) verwendet.
Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachsysteme mit einer
eigenen Grammatik etc. und als solche von der Sprachwissenschaft
allgemein anerkannt.
Die
Aneignung der Lautsprache ist für gehörlose
oder hochgradig hörgeschädigte Menschen sehr mühsam; die
Verwendung der Lautsprache dient vor allem der Kommunikation mit Hörenden. Als Unterstützung der
Lautsprache werden manchmal zusätzlich Gebärden eingesetzt
(Lautsprachbegleitende Gebärden/LBG, Lautsprachunterstützende
Gebärden/LUG); diese Gebärden dürfen aber nicht mit der oben
erwähnten Gebärdensprache verwechselt werden. Sie orientieren
sich an der Grammatik der Lautsprache und werden vor allem beim
Erlernen der Schriftsprache eingesetzt.
Im Rahmen
der Totalen Kommunikation (TK) werden - so ist
wenigstens ihr Anspruch - alle möglichen Kommunikationsformen
als gleichwertig betrachtet und auch nebeneinander eingesetzt. Im
Zentrum des Interesses stehen die jeweiligen Bedürfnisse der
gehörlosen Person. Die praktische Umsetzung dieses Konzepts, das
eines von verschiedenen Erziehungskonzepten ist, beschränkt sich allerdings
meist auf die Lautsprache mit begleitender Gebärde.
Häufig
wird auch die Notwendigkeit betont, gehörlose Kinder
zweisprachig zu erziehen. Auch an der Universität Klagenfurt
wird dieser bilinguale Ansatz vertreten. Zweisprachigkeit
(oder Bilingualismus) bedeutet bei Gehörlosen etwas anderes als
bei Hörenden (wo die Bedeutung des Wortes auch von vielen
Faktoren abhängig ist); das schon deshalb, weil die Lautsprache
und die Gebärdensprache verschiedene Sinneskanäle verlangen,
von denen einer - das Gehör - bei Gehörlosen nicht zur
Verfügung steht. Eine gehörlose Person wird demnach dann als
zweisprachig bezeichnet, wenn sie die Gebärdensprache fließend
beherrscht und die Lautsprache lesen, schreiben und (bis zu einem
gewissen Grad) auch sprechen kann.
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